Mit Benefits für Mitarbeiter punkten
Der Stellenmarkt ist für viele Unternehmen, Firmen und Betriebe mittlerweile kein Zuckerschlecken mehr. Spezialisierte Fachkräfte sind zur Zeit in bestimmten Bereichen kaum noch abzuwerben und viele Arbeitgeber überlegen, auf welcher Art sie die Attraktivität ihres Unternehmens vor Ort steigern können.
Einer der beliebtesten Maßnahmen – egal ob für den Großkonzern, den mittelständischen Firmen oder den kleinen Unternehmen – ist die Einführung von Zusatzleistungen, also Benefits für Mitarbeiter. Mit dem Mitarbeiterbonus kann Leistung belohnt und Wertschätzung gegenüber Mitarbeitenden ausgedrückt werden.
Wie das mit den Mitarbeiterbenefits genau funktioniert, auf welche Art Unternehmen und Firmen ihre Mitarbeitenden zum Beispiel ein Benefit zukommen lassen können oder wie es möglich ist, ein Angebot für eine Stelle für einen neuen Job im Unternehmen für andere besonders gut und interessant aussehen zu lassen, erfahren Sie hier.
Warum sind Benefits für Mitarbeiter so wichtig?
Die Vorteile des individuellen Mitarbeiterbonus werden von vielen Arbeitgebern immer noch unterschätzt. Hier erhalten Sie einen Einblick über die verschiedenen Möglichkeiten, die Ihnen zu Gute kommen, wenn Sie Ihren Mitarbeitern Zusatzleistungen bieten.
Zusätzlicher Gewinn an neuen Fachkräften
Benefits für Mitarbeiter ist mittlerweile ein maßgeblich wichtiges Instrument, mit dem Arbeitgeber auf dem Stellenmarkt bei potenziellen Fachkräften besonders positiv auffallen. Neben flexible Arbeitszeiten und einem der Arbeit entsprechend gut aufgestelltem Gehalt sind Leistungen wie einem Corporate Benefit ein hoch angesehener Pluspunkt, den Unternehmen seinen Mitarbeitern bieten kann.
Um von dem Fachwissen einer Fachkraft profitieren zu können, müssen Betriebe und Firmen gewisse Mitarbeiterangebote vorweisen können. Bietet man Mitarbeitenden im Jahr 2023 immer noch nur Essen auf der Arbeit an oder eine Mitgliedschaft in einem Gym zum Fit bleiben, reicht das nicht mehr aus. Mitarbeiter Benefits spielen zur Zeit eine wichtige Rolle und machen einen bedeutsamen Teil aus bei der Entscheidung auf eine Stelle.
Mitarbeiterbindung
Mitarbeitenden für Ihre Leistungen neben dem Gehalt einen weiteren vorteilshaften Benefit zukommen zu lassen ist eine Möglichkeit, sie an sich zu binden. Ein wichtiger Teil und Aspekt, um seine Angestellten an sich zu binden ist, ihnen etwas außergewöhnliches bieten zu können. Flexible Mitarbeiter Benefits sind dabei eine Art, um Ihren Arbeitnehmern zu zeigen, warum sie bei Ihnen bleiben sollten. Besonders in einem Jahr wie 2022 ist es nicht mehr genug, nur einen Obstkorb anzubieten. Für die erbrachte Arbeit wünschen sich Arbeitnehmer mehr. Mitarbeiter Benefits lohnen sich auf jeden Fall, um gut eingearbeitetes und ausgebildetes Fachpersonal vor Ort an sich zu binden.
Wertschätzung
Stellen Sie durch Zusatzleistungen sicher, dass Ihre Mitarbeitenden wissen, wie sehr Sie sie schätzen. Ein Corporate Benefit bietet Ihnen eine flexible Möglichkeit, Ihren Angestellten ein sehr besonderes Angebot an Zusatzleistungen zu machen. Lassen Sie Ihren Arbeitnehmern spüren, dass Sie nicht nur von ihnen nehmen, sondern auch viel bieten können. Zeigen Sie ihnen, wie wichtig ihre geleistete Arbeit in ihrem Job ist mit mehr als nur Essen. Mehr Gehalt zu bieten ist zwar was tolles, aber am Ende muss dieses versteuert werden, anders so steuerfreie Sachbezüge. Auch ist eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio für Mitarbeiter eine Form von Wertschätzung, damit diese fit bleiben können, aber man assoziiert eine solche Geste nicht automatisch mit einem Geschenk um zu zeigen, wie sehr man die Arbeit von jemanden wertschätzt. Die richtige Mitte bei dem Verteilen von Benefits zu finden, ist nicht immer leicht, um seine Dankbarkeit zu zeigen.
Im Grunde lässt sich sagen, dass Mitarbeiterbenefits eine hervorragende Gelegenheit für Arbeitgeber sind, um Arbeitnehmer für sich zu gewinnen, Mitarbeiter an sich zu binden und gute Leistungen zu honorieren und Wertschätzung auszudrücken. Die Mitarbeiterzufriedenheit wird dadurch verbessert und die Leistungsbereitschaft erhöht sich.
Sachzuwendungen als Mitarbeiterbonus
Eine der beliebtesten Formen der Mitarbeiter Benefits ist die Sachzuwendung. Dies können alle möglichen Arten von Zuwendungen sein, die als Sachwert – und nicht als Geldwert – an die Mitarbeiter ausgeschüttet werden.
Die Vorteile des Sachbezugs sind vor allem die Befreiung von Steuern und Sozialversicherungsabzügen. Denn wenn der Sachbezug pro Kalendermonat unter der Sachbezugsgrenze von aktuell 50 bleibt, gilt dieser als steuerfrei. Geldleistungen haben diese Befreiung nicht und müssen voll versteuert werden.
Durch die Benefits in der Form von Sachzuwendungen erspart der Arbeitgeber sich deshalb bis zu der Freigrenze den Arbeitgeberanteil ebenso wie die Mitarbeiter sich den Arbeitnehmeranteil sparen.
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Welche Benefits für Mitarbeiter gibt es?
Die Arten der Benefits für Mitarbeiter sind vielfältig. Der Bonus kann sowohl als Geldleistung wie auch als Sachzuwendung ausgeschüttet werden. Dabei ist dieser nicht an bestimmte Tage gebunden. Doch da Geldleistungen immer versteuert werden müssen, kommt der eigentliche Wert des Mitarbeiterbonus nur vermindert beim Arbeitnehmer als Zusatzleistung an. Viel besser eignen sich als Benefits deshalb Sachzuwendungen, da diese den Abreitnehmer zu 100 Prozent erreichen. Bis vor kurzem waren Geldkarten und Universalgutscheine beliebte Benefits, doch die Gesetze haben sich geändert. Bei der Belohnungsbox sind wir immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Hier sehen wir uns Geldkarten, Gutscheine und die Belohnungsbox im Vergleich an.
Geldkarten
Geldkarten galten lange Zeit als beliebte steuerfreie Benefits für Mitarbeiter im Job. Dies hat sich inzwischen geändert, denn 2020 wurde das Einkommenssteuergesetz für den Erhalt von steuerfreien Sachbezügen verschärft. Geldkarten gelten seitdem nicht mehr als steuerfreie Sachbezüge, sondern als Geldleistungen, die komplett versteuert werden müssen.
Gutscheine
Die Verschärfung des Einkommenssteuergesetzes betrifft auch die beliebten Gutscheine. Damit diese weiterhin als steuerfreier Sachbezug im Job gelten, müssen sie eine Reihe von Richtlinien erfüllen. Diese Richtlinien schränken den Nutzen und Zweck von Gutscheinen erheblich ein. So muss beispielsweise der Gutschein auf eine bestimmte Produktkategorien begrenzt sein. Eine komplett flexible Einsatzmöglichkeit gibt es nicht mehr.
Belohnungsbox®
Prämienportale wie die Belohnungsbox® habe sich mittlerweile als eine bevorzugte Methode zur Ausschüttung von Mitarbeiterbenefits etabliert. Mitarbeiter werden Teil eines Prämienportals und erhalten von ihren Arbeitgebern als Bonus eine bestimmte Anzahl von Prämienpunkten. Mit diesen können sie anschließend unter einem vielfältigen Angebot nach ihren Arbeitszeiten eine Belohnung aussuchen. Durch das Prämienportal wird sichergestellt, dass der Arbeitgeber sich an geltende Richtlinien hält und der Bonus für seine Mitarbeiter steuer- und sozialabgabefrei bleibt.
Die Vorteile des Bonus für Mitarbeiter
Statt eher unpersönlicher Zuwendungen für erbrachte Leistungen wie dem Stellen eines Obstkorbes oder dem Verteilen eines Tankgutscheines erhalten Mitarbeiter durch das Prämienportal ein umfangreiches Angebot an Benefits, die sie sich individuell und nach persönlichem Geschmack aussuchen können. In der Belohnungsbox® können die Mitarbeiter unter Tausenden von Prämienmarken, Events und Reisen wählen. Die Mitarbeiter erhalten dadurch exakt den Bonus, den sie sich auch gewünscht haben und der ihnen am meisten Zusatznutzen bringt. Da die Belohnungsbox® zahlreiche Angebote von verschiedenen Prämien bietet, findet jeder der Mitarbeiter genau das richtige für sich und kann sich das gewünschte Benefit einfach bestellen und nehmen, ohne komplizierte Umwege.
Der positive Effekt der Mitarbeiterbenefits wird durch die Belohnungsbox® nochmals verstärkt und die Mitarbeiterzufriedenheit enorm gesteigert. Der Arbeitgeber wiederum spart sich durch das Prämienportal auf der einen Seite den administrativen Mehraufwand. Auf der anderen Seite kann er sichergehen, dass der Mitarbeiterbonus tatsächlich steuer- und sozialabgabenfrei bleibt.
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