Inflationsausgleichsprämie - Bis zu 3.000 Euro

Im Corona Nachgang und vorallem durch den Ukraine-Konflikt ausgelöst werden Deutsche Bürger:innen derzeit mit hohen Inflationskosten konfrontiert. Die Preise steigen – Lebensmittel, Strom und Gas sind auf einem Rekordniveau.

Das Kabinett hat beschlossen, dass Betriebe ihren Mitarbeiter:innen bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei gewähren können.  Die Inflationsausgleichsprämie soll Mitarbeiter:innen bis 2024 entlasten. 

Ob und wie Arbeitgeber:innen die Prämie zum Inflationsausgleich zahlen, ist ihnen selbst überlassen. 

Mit der Belohnungsbox®  bieten wir Betrieben eine einfache Möglichkeit, die Inflationsausgleichsprämie direkt umzusetzen. 

Fragen und Antworten rund um die Inflationsausgleichsprämie

  • Besteht ein Anspruch auf die Inflationsprämie?

Nein, kein/e Arbeitnehmer:in hat Anspruch auf die Inflationsprämie. Es bleibt den Arbeitgeber:innen überlassen, ob sie ihren Mitarbeiter:innen die Prämie zukommen lassen oder nicht.

  • Muss der volle Betrag von 3.000 Euro ausgeschöpft werden?

Nein, Arbeitgeber:innen können entscheiden, welchen Betrag sie ihren Mitarbeiter:innen als Inflationsprämie zukommen lassen. Bis zu 3.000 Euro ist die Prämie steuer- und sozialabgabenfrei.

  • Kann ein Arbeitgeber die 3.000 Euro auf einmal auszahlen?

Ja, die Inflationsausgleichsprämie kann als Einmalzahlung ausgezahlt werden.

  • Kann ein Arbeitgeber die 3.000 Euro auf Monate verteilt auszahlen?

Die Inflationsprämie kann über Monate hinweg mit einem geringeren Betrag bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt werden.

  • Welche Möglichkeiten gibt es, die Inflationsprämie Mitarbeiter:innen monatlich zukommen zu lassen?

Mit der Belohnungsbox® können Unternehmen die Inflationsprämie über Monate hinweg steuer- und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter:innen zukommen lassen. Die Belohnungsbox® ist ein Prämienportal, in dem Mitarbeiter:innen selber Prämien nach ihren eigenen Vorlieben aussuchen können, von Einkaufsgutscheinen zur Waschmaschine, Uhren, Essen, Bettwäsche – mit über 4.000 Prämien ist garantiert für jeden etwas dabei. Melden Sie sich gerne bei unserem freundlichen Team. Wir führen Sie durch alle Vorteile der Belohnungsbox® durch und zeigen Ihnen den Prämienshop in unserer Demo. Die Belohnungsbox ist von renomierten Steuerberatern geprüft und garantiert rechtssicher.

  • Kann die Inflationsprämie einen Teil des Gehalts abgelten?

Nein, die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gezahlt werden. Sie muss auch zusätzlich beispielsweise zum Weihnachtsgeld ausgegeben werden. Eine Verrechnung mit einer vertraglich vereinbarten Vergütung ist nicht rechtskonform.

  • Welche wichtige Details müssen Arbeitgeber:innen bei der Umsetzung beachten?
Unternehmen müssen bei der Zusage der Inflationsprämie auf die allgemeine Preissteigerung Bezug nehmen. Im Lohnkonto muss die Inflationsprämie ebenfalls aufgezeichnet werde. Wenn Sie sich für die Belohungsbox entscheiden, helfen wir Ihnen bei der Umsetzung, damit Sie hier alles richtig machen.
  • Welche rechtliche Grundlagen können Unternehmen zur Kommunikation der Inflationsprämie nutzen?
Eine freiwillige Zusage, eine Betriebsbereibarung oder ein Tarifvertrag nutzen sich als rechtliche Grundlage für die Inflationsprämie. Im Arbeitsvertrag sollte die Inflationsprämie nicht eingetragen werden, da sie befristet ist. 
  • Bekommen Unternehmen die Inflationsausgleichsprämie erstattet?
Nein, Unternehmen bekommen die Inflationsausgleichsprämie nicht erstattet, sondern zahlen sie selber. Daher ist es Arbeitgeber:innen selbst überlassen, ob, wie und wann sie ihren Mitarbeiter:innen die Inflationsausgleichsprämie zukommen lassen.
  • Warum sollten Arbeitgeber:innen die Inflationsausgleichsprämie in Erwägung ziehen?

Mit den steigenden Kosten und hoher Inflationsrate, bietet die Inflationsausgleichsprämie eine Möglichkeit, Mitarbeiter:innen finanziell zu entlasten, Personal an das Unternehmen zu binden und gleichzeitig auf Unternehmens- und Personalseite Steuern zu sparen. 

  • Ab wann kann die Prämie ausgezahlt oder ausgereicht werden?

Die Prämie kann rückwirkend ab dem 01.10.2022 ausgereicht werden. 

  • Bis wann kann die Inflationsprämie ausgezahlt werden?

Bis zum 31. Dezember 2024 kann die Inflationsausgleichsprämie an Mitarbeiter:innen steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt werden.

Quellen:

Bundesregierung

Business Wissen

Frankfurter Rundschau

Haufe

Südwest Presse

 

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