Preise

Kleine Preise, große wirkung

Wie setzen sich die Preise zusammen?

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen nutzen unser günstiges Staffelangebot. Dabei spielt die Branche der Unternehmen keine Rolle! Jeder Betrieb kann die Belohnungsbox® zur Mitarbeitermotivation einsetzen. Die monatlich anfallenden Kosten richten sich nach der Anzahl der angeschlossenen Mitarbeiter und decken die Servernutzung, das Hosting, den technischen Support und das gesamte Prämienmanagement ab. Für die Einrichtung des Portals werden keine Gebühren erhoben! 

Preisstaffelung für die Belohnungsbox®

1 Bis 100 Mitarbeiter

für Kleinunternehmen
4
00
pro Mitarbeiter/ Monat
  • Steuerfreien Sachbezug nutzen
  • Mitarbeiter belohnen

101 bis 250 Mitarbeiter

für Mittelständische Unternehmen
3
50
pro Mitarbeiter/ Monat
  • Steuerfreien Sachbezug nutzen
  • Mitarbeiter belohnen
Populär

251 bis 500 Mitarbeiter

für Großunternehmen
3
00
pro Mitarbeiter/ Monat
  • Steuerfreien Sachbezug nutzen
  • Mitarbeiter belohnen

501 bis 1000 Mitarbeiter

für Konzerne
2
50
pro Mitarbeiter/ Monat
  • Steuerfreien Sachbezug nutzen
  • Mitarbeiter belohnen

Sie beschäftigen mehr als 1.000 Mitarbeiter?
Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot für die Belohnungsbox®.
Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten sich individualisierte Portale ansehen? 

Dann schreiben Sie uns gerne eine Email an info@belohnungsbox.de.

Sparen Sie 618€ Steuern pro Mitarbeiter PRO JAHR*

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern monatlich 50 EUR in die Belohnungsbox einzahlen, entspricht das einer 2,5 % netto Gehaltserhöhung bei 2.000€ netto im Monat.
Sie sparen dann 618€ Steuern/Sozialabgaben pro Mitarbeiter pro Jahr.

Hier eine Beispielrechnung (alle Werte gerundet):

*Für die Berechnungsgrundlage: 
keine betriebliche Altersvorsorge, kein geldwerter Vorteil, kein Steuerfreibetrag, keine Kirchensteuer, kein Kind, Lohnsteuerklasse 1, gesetzl. Krankenversichert, AOK Rheinland, gesetzl. Rentenversichert, gesetzl. Arbeitslosenversichert, Bundesland NRW, Umlagen U1 3,3 %, Umlage U 2 0,33 %, BG Beitrag 0,8 %

Aufgrund von individuellen Steuerabzugsmerkmalen und unterschiedlichen Krankenkassen kann es bei der Berechnung der einzelnen Arbeitnehmer zu Abweichungen vom Beispielfall kommen.

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