geschenke für Mitarbeiter

Das Jahresende naht und damit auch Weihnachten. Viele Unternehmen möchten ihren Mitarbeitern durch Weihnachtsgeschenke eine Freude machen und das Fest versüßen. Doch wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter? 

Die Kollegin hat eine schwierige Prüfung bestanden, der Kollege feiert Hochzeit. Diese und noch eine Vielzahl anderer wichtiger Anlässe sind ein Grund, Geschenke an Mitarbeiter zu verschenken. Wie lautet der steuerliche Freibetrag bei persönlichen und einmaligen Anlässen?

 

Wieso sich für Unternehmen Mitarbeitergeschenke lohnen, welche Anlässe sich noch anbieten, um Geschenke zu vergeben, wie steuerrechtlich gesehen damit umgegangen werden sollte und was eigentlich das optimale Geschenk für Mitarbeiter ist, erfahren Sie hier. 

WARUM SIND GESCHENKE FÜR MITARBEITER SO WICHTIG?

Geschenke für Mitarbeiter und andere kleine Aufmerksamkeiten drücken Ihre Wertschätzung aus. Außerdem können sich Arbeitgeber damit entweder für hervorragende Leistungen bedanken oder die Person zu einem bestimmten Anlass ehren.

Arbeitnehmer freuen sich darüber, Geschenke für ihre gute Arbeit zu erhalten und fühlen sich durch die Geste besonders wertgeschätzt. Mitarbeitergeschenke können dadurch nicht nur die Motivation fördern und die Bindung an den Arbeitgeber stärken, sondern auch das Arbeitsklima unter den Kollegen sowie zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen deutlich verbessern.

 

Die von der Steuer absetzbaren Geschenke für Mitarbeiter können unterschiedlich aussehen. Die Aufmerksamkeit vom Unternehmen könnte in Form von Schokolade, einer Reise nach Hamburg, einem außergewöhnlichen Bettbezug oder einem Parfümerie-Gutschein kommen. Der Kreativität für Mitarbeitergeschenke sind keine Grenzen gesetzt.

GESCHENKE FÜR MITARBEITER zu Persönlichen und einmaligen Anlässen

60 Euro Freigrenze für persönliche, einmalige Anlässe

Um Arbeitnehmern eine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, gibt es jedes Jahr aufs Neue eine Reihe an verschiedenen Anlässen. In Deutschland dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfreie Geschenke machen, wenn dabei die Freigrenze von 60 Euro pro Geschenk nicht überschritten wird. Bei dem 60 Euro Freibetrag muss es sich allerdings um einen persönlichen und einmaligen Anlass handeln, wie zum Beispiel einer Hochzeit, Geburtstag oder Jubiläum. Beträgt der Wert mehr als 60 Euro, wird der gesamte Wert des Geschenks steuerpflichtig. Die Anzahl der Geschenke für Mitarbeiter pro Jahr ist dabei jedoch nicht beschränkt. Finden mehrere persönliche Anlässe eines Angestellten in einem Monat statt, kann der Arbeitgeber dem entsprechenden Mitarbeiter sogar mehrere Geschenke als Aufmerksamkeit zukommen lassen. Diese sind ebenfalls komplett steuerfrei, solange kein einzelnes Geschenk die Freigrenze überschreitet.

Diese Gelegenheiten eignen sich zur Nutzung des 60 Euro steuerfreien Betrags für Mitarbeitergeschenke: 
– Geburtstage 
– Jubiläen 
– Hochzeiten 
– Geburt, Taufe, Kommunion des Kindes 
– Pensionierung

Natürlich kann man der Liste noch weitere Anlässe hinzufügen, doch das ist zunächst eine kleine Übersicht über mögliche Gelegenheiten, um Mitarbeitergeschenke zu planen und zu überreichen. Weiterhin stärken Mitarbeitergeschenke für persönliche Ereignisse wie Geburtstage, Hochzeiten oder die Taufe des Kindes besonders die individuelle Beziehung zwischen einem Mitarbeiter und dem Arbeitgeber.

 

Sie möchten Ihre Mitarbeiter einmalig beschenken? Kein Problem! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Mehr Informationen finden Sie hier!

 

WEIHNACHTSGESCHENKE AN MITARBEITER RICHTIG MACHEN

 

 

Die Weihnachtszeit eignet sich für Unternehmen als eine besonders gute Möglichkeit, ihren Mitarbeitern ein Geschenk zu überreichen. Schließlich ist Weihnachten ohnehin die Zeit der kleinen und großen Gesten. Aber es sind nicht nur kleine Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter, die sich über das Jahr verteilt anbieten. Natürlich führt ein Geschenk an Mitarbeiter zu Weihnachten dazu, dass sie sich noch mehr auf die Feiertage freuen und sich mit einem guten Gefühl gegenüber ihren Arbeitgebern in die Feiertage verabschieden. Wenn Unternehmen nun ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeschenke zukommen lassen möchten, so müssen dabei einige Aspekte beachtet werden. Denn Weihnachtsgeschenke sind nicht mit Geschenken zu persönlichen Anlässen gleichzusetzen. 

50 Euro Sachbezug zu Weihnachten nutzen

Eine Möglichkeit, den Mitarbeitenden etwas zu schenken, ist der Sachbezug. Der Sachbezugswert darf dabei nicht mehr als 50 Euro pro Monat betragen, damit die Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter steuerfrei bleiben. Es ist also egal ob Gutschein, Parfüm oder Haushaltgerät, solange der Gesamtbetrag 50 Euro nicht überschreitet, bleibt das Geschenk steuerfrei – auch zu Weihnachten. Der Sachbezug darf im Monat der Weihnachtsgeschenkübergabe allerdings noch nicht für den Mitarbeiter verwendet worden sein.

 

110 Euro Freibetrag bei Weihnachtsgeschenken während einer Betriebsveranstaltung  

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter können auch dann steuerfrei sein, wenn sie im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, also einer Weihnachtsfeier, an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Die Freigrenze pro Mitarbeiter liegt im Rahmen einer Betriebsveranstaltung mit Reden, Bewirtung, Musik etc. bei 110 Euro. Bei den 110 Euro pro Mitarbeiter müssen allerdings alle Weihnachtsfeierkosten miteinberechnet werden. 

160 Euro Freibetrag für Betriebsveranstaltung und Sachbezug zugleich

Kombinieren Sie den steuerfreien Sachbezug und die steuerliche Freigrenze während einer Betriebsfeier und schenken Sie Ihren Mitarbeitern ein Geschenk im Wert von 160 Euro bei der Weihnachtsfeier. Dabei darf der Sachbezug in dem Monat noch nicht verwendet worden sein.

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DIE BESTEN GESCHENKE FÜR MITARBEITER

Kommen wir nun zu der wichtigsten Frage: Welche Mitarbeitergeschenke sind die besten? Diese Frage ist natürlich nur schwer zu beantworten. Geschmäcker sind bekanntlich verschieden und von Kollege zu Kollege ist die Erwartungshaltung anders, wie ein Mitarbeitergeschenk oder ein Weihnachtsgeschenk aussehen sollte. Klassische Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter oder generelle Mitarbeitergeschenke sind beispielsweise ein Präsentkorb mit einer Karte, Plätzchen oder ein Gutschein für bestimmte Güter wie Parfüms oder Designer-Mode. Diese Geschenke sind zwar sicherlich eine schöne Geste, treffen aber unter Umständen nicht jeden Geschmack und sorgen daher nicht unbedingt für positive Resonanz unter den Kollegen.

Moderne Prämienportale wie die Belohnungsbox® sind eine gute Alternative, um Mitarbeitern individuelle Geschenke zu ermöglichen. Denn hier erhalten die Arbeitnehmer ein vielfältiges Angebot an Produkten verschiedenster Art, die sie sich ganz individuell nach ihrem Geschmack, ihren Wünschen und ihren Ideen aussuchen und ganz einfach bestellen können. Und das sind bekanntlich die besten Geschenke.

Anstatt das gleiche Weihnachtsgeschenk an alle Mitarbeiter zu verteilen, ist es bei der Belohnungsbox® möglich, Angestellten einen bestimmten Wert an Prämienpunkten gutzuschreiben, die sie anschießend ganz nach ihren eigenen Ideen einlösen können. Es ist ihnen somit möglich, sich selbst ihre eigene Prämie bzw. ihr eigenes Geschenk auszusuchen. So kann sich ein Mitarbeiter mit einer Affinität zur Technik im Prämienportal beispielweise ein neues Gadget aussuchen, während sich ein anderer Mitarbeiter vielleicht lieber für eine Uhr entscheidet. Die eine Kollegin interessiert sich eher für eine schöne Lampe, die andere für ein Trampolin für die Kids zu Weihnachten. Natürlich ist es auch möglich, im Sortiment kleine Prämien wie Schokolade oder einen Gutschein zu finden. Trend Scouts bei der Belohnungsbox® kümmern sich regelmäßig darum, dass das Sortiment mit abwechslungsreichen Prämien bestückt ist. Ob nun kleine oder große Geschenkideen, Design-Produkte, Gutscheine oder Schokolade, die Belohnungsbox® ist das Online-Prämiensystem für Mitarbeiterbenefits, um individuelle Geschenke für alle Mitarbeiter zu ermöglichen.

Alle Prämienpunkte werden in der Belohnungsbox® automatisch so verteilt, dass Sie die Freigrenze für den Sachbezug oder personenbezogene Anlässe nicht überschreiten. Damit bleiben die Mitarbeitergeschenke rechtskonform, steuerfrei und der Arbeitgeber spart sich zudem den administrativen Aufwand.  

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